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RKI gibt Empfehlungen für Pflegeheime heraus
Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat Hinweise zur Prävention und zum Management von Erkrankungen in Altenheimen veröffentlicht. Generell sollten hier die gleichen Prinzipien wie beim Ausbruch anderer Atemwegserkrankungen zur Anwendung kommen.

Viruserkrankungen der Atemwege sind besonders für ältere Menschen gefährlich. Und das SARS-CoV-2 wird leicht beim Kontakt mit Pflegebedürftigen übertragen. Das Diakoniewerk Halle (Sachsen-Anhalt) hat wegen der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus ein Krankenhaus und zwei Pflegeeinrichtungen für Besucher geschlossen. Dies diene dem Schutz von Menschen, die dort untergebracht seien, teilte das Sozialunternehmen mit. Ausnahmen seien jedoch nach vorheriger Anmeldung möglich.
Um Pflegebedürftige vor einer Infektion zu schützen, sollten Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen laut RKI Folgendes beachten:
- Beim Auftreten von Atemwegserkrankungen oder fieberhaften Erkrankungen sollte eine Abklärung auf SARS-CoV-2 erwogen werden
- Hinweise für Besucher (z.B. Aushang) anbringen, dass sie das Altenheim nicht aufsuchen sollen, wenn sie eine akute Atemwegserkrankung haben.
- Besuchsregelungen sollten ggf. mit den Gesundheitsbehörden abgestimmt werden.
- Mitarbeiter mit akuten Atemwegserkrankungen sollten zu Hause bleiben
- Bei neu aufgenommenen Bewohnern sollte der Gesundheitsstatus erhoben werden, Personen mit Atemwegserkrankungen oder fieberhaften Erkrankungen sollten dem betreuenden Arzt zur Entscheidung des weiteren Vorgehens vorgestellt werden.
- Erkrankte Bewohner mit Atemwegserkrankungen oder fieberhaften Erkrankungen sollten im Zimmer versorgt werden.
- Generelle Informationen für Mitarbeiter, Bewohner und deren Besucher, welche Anstrengungen unternommen werden, um die Bewohner zu schützen
- Hände-Desinfektionsmittel und Einmaltaschentücher sollten in allen Bereichen, auch den Wohnbereichen der Bewohner, bereit gestellt werden
- In der Pflege von Erkrankten mit Fieber oder Atemwegserkrankungen sollte entsprechende Schutzausrüstung verwendet werden
- Schutzausrüstung und Hinweise zu deren Benutzung sollten unmittelbar vor den Wohnbereichen platziert werden
- Mülleimer zur Entsorgung von Einmalartikeln sollten im Innenbereich vor der Tür aufgestellt werden
- Bei Übernahme durch bzw. Transfer in eine andere Einrichtung sollte eine Vorab-Information bezüglich Atemwegserkrankung bzw. auf COVID-19 verdächtige Erkrankung erfolgen
- Die Beobachtung des Gesundheitszustandes des Personals.
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