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Routine-Kontrollgänge sind in der Nacht zu vermeiden
Nächtliche Kontrollgänge in Bewohnerzimmern sind nur gerechtfertigt, wenn sie fachlich erforderlich oder vom Bewohner gewünscht sind. Darauf verweist Rechtsanwalt Prof. Ronald Richter: "Bloße Routine-Kontrollgänge sind zu vermeiden. Sie führen zu unnötiger Arbeitsbelastung und möglicherweise zu einer Störung des Schlafs der Bewohner."

So wie am Tag richte sich auch in der Nacht die Pflege allein am Bewohnerbedarf aus. "Wird also in der Pflegeplanung festgestellt, dass eine Kontrolle der Vitalfunktionen einer Bewohnerin notwendig ist, dann wird diese Tätigkeit auch in der Nacht und entsprechend dem geplanten Rhythmus – beispielsweise zweistündig – durchgeführt", erläutert Richter. Ist eine Kontrolle aus medizinischen Gründen nicht erforderlich, sollte jeder Bewohner gefragt werden, ob eine Kontrolle stattfinden soll oder nicht. Der fachlich nicht gerechtfertigte und vom Bewohner auch nicht gewünschte Besuch sei kein "Service", sondern im Gegenteil sogar eine Störung, die es zu vermeiden gelte.
Tipp: Mehr zum Thema Schlafförderung lesen Sie in der Oktober-Ausgabe der Fachzeitschrift Altenpflege. Der Pflegeexperte Siegfried Huhn erläutert, warum der Schlaf in Pflegeeinrichtungen ein besonderes Problemfeld ist und wie Pflegende mit einfachen Maßnahmen einen erholsamen Schlaf der Bewohner unterstützen können.
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