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Ruf nach mehr juristischem Schutz von Pflegenden

Hans-Josef Börsch, Vorstandsmitglied der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz,
fordert für Pflegende mehr juristischen Schutz gegen
gewalttätige Übergriffe. Das sagte der gelernte
Krankenpfleger im aktuellen Interview mit der Redaktion
der Fachzeitschrift Altenpflege.

- "Es ist an der Zeit, dass Pflegekräfte rechtlich gegen körperliche oder verbale Gewalt geschützt werden, so wie das etwa bei Polizeibeamten oder Rettungssanitätern der Fall ist": Hans-Josef Börsch, Vorstandsmitglied der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz.Foto: Börsch

"Es ist an der Zeit, dass Pflegekräfte rechtlich gegen
körperliche oder verbale Gewalt geschützt werden, so
wie das etwa bei Polizeibeamten oder Rettungssanitätern
der Fall ist", so Börsch wörtlich in der Juli-Ausgabe
von Altenpflege. Der Paragraf 114 des Strafgesetzbuches (StGB)
stelle "tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte"
unter Strafe, Angehörige von Feuerwehr und
Rettungsdiensten würden nach einem neuen Paragraf 115 StGB ("Widerstand gegen oder
tätlicher Angriff auf Personen, die
Vollstreckungsbeamten gleichstehen") geschützt.

Etwas Ähnliches solle der Staat seinen Vorstellungen
zufolge nun auch Pflegenden angedeihen lassen: "Dies
muss endlich auch für Pflegekräfte gelten, die Opfer
von gewalttätigen Übergriffen werden."