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Ruf nach tariflichen Mindeststandards für die Altenpflege

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (verdi) will
für die Beschäftigten in der Altenpflege bundesweite
tarifliche Mindeststandards durchsetzen. "Wir werden
mit den weltlichen Wohlfahrtsverbänden
Tarifverhandlungen führen", sagte
verdi-Vorstandsmitglied Sylvia Bühler der Deutschen
Presse-Agentur (dpa).

- "Wir werden mit den weltlichen Wohlfahrtsverbänden Tarifverhandlungen führen", Sylvia Bühler, Mitglied des verdi-Bundesvorstands.Foto: verdi

Auch mit der Caritas und der Diakonie solle "ein
gangbarer Weg" gesucht werden, damit diese trotz des
eigenen kirchlichen Arbeitsrechts beteiligt werden
könnten. Konkrete Forderungen soll laut Bühler eine bei
der Gewerkschaft gebildete Bundestarifkommission
beschließen, die am 28. September tagen wird.

Union und SPD wollen bekanntlich laut Koalitionsvertrag
dafür sorgen, dass Tarifverträge in der Altenpflege
"flächendeckend zur Anwendung kommen". Derzeit sind
laut Bundesregierung aber 80 Prozent der Beschäftigten
nicht tarifgebunden. Arbeitsminister Hubertus Heil
(SPD) dringt daher bei den Tarifpartnern darauf, die
Voraussetzungen für Tarifverträge zu schaffen, die er
dann für allgemeinverbindlich erklären will. Bei
Pflegediensten und in Pflegeheimen arbeiten hierzulande
rund 1,1 Millionen Beschäftigte. Die Einrichtungen
werden überwiegend von privaten Trägern sowie von
freigemeinnützigen Trägern wie Arbeiterwohlfahrt (AWO),
Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Caritas oder Diakonie
betrieben.

verdi-Funktionärin Sylvia Bühler kündigte an, den Druck
auf die priovaten Träger erhöhen zu wollen: "Über das
Arbeitnehmerentsendegesetz kann ein Tarifvertrag auch
dann flächendeckend zur Anwendung gebracht werden, wenn
die kommerziellen Anbieter sich weiter stur stellen und
bessere Arbeitsbedingungen verweigern." Die
Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) warnte dagegen, ein
bundesweiter Tarifvertrag für alle Arbeitsverhältnisse
sei "der völlig falsche Ansatz". Es gebe bereits eine
Kommission, die Mindestarbeitsbedingungen für die
Pflege festsetze: "Dies ist auch der richtige Ort, die
anstehenden Fragen zu entscheiden. Neuer gesetzlicher
Eingriffe bedarf es nicht."