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So geht es mit den Qualitätsprüfungen weiter

Bis 2019 werden indikatorengestützte Instrumente und
Verfahren für die Qualitätsprüfungen entwickelt. Sie
lösen die bisherigen Qualitäts-Prüfungsrichtlinien ab.
Was sich dadurch für vollstationäre Einrichtungen
ändert, erläutern die Autoren Thorsten Mittag und Claus
Bölicke in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift
Altenpflege
.

Foto: Werner Krüper

Die erste gesetzliche Verankerung eines
indikatorengestützten Verfahrens zur Qualitätsprüfung
geht auf das Pflege-Neuausrichtungsgesetz von
2012 zurück. Sie führte zur Vereinbarung der Anlage 2
zu den Maßstäben und Grundsätzen (MuG) nach §
113 SGB XI
über ein indikatorengestütztes Verfahren
zur vergleichenden Messung und Darstellung von
Ergebnisqualität im stationären Bereich, das auf der
Grundlage einer strukturierten Datenerhebung im Rahmen
des internen Qualitätsmanagements eine
Qualitätsberichterstattung und die externe
Qualitätsprüfung ermöglicht. Inzwischen komme laut
Mittag und Bölicke hinzu, dass derzeit ein "neuer
Geist" in der Pflege einzieht, der von einer Stärkung
der Fachlichkeit geprägt sei und sich auch in einer
neuen Art der Qualitätsprüfung und der Veröffentlichung
ihrer Ergebnisse niederschlagen müsse. Motoren dieser
Neuausrichtung in der Pflege seien vor allem die
Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sowie
das Projekt
Ein-STEP
zur Pflegedokumentation. "Die
defizitorientierte Sichtweise sowohl in der Pflege als
auch auf die Pflege wird abgelöst durch ein Verständnis
von Pflege, das den Blick auf die noch bestehenden
Fähigkeiten und Ressourcen lenkt, um die
Selbstständigkeit der Personen zu fördern, zu erhalten
oder wiederherzustellen. Ein Wechsel der Prüfsystematik
hin zu Ergebnisqualitäts-Indikatoren wird dieser
Entwicklung im hohen Maße gerecht", so die Autoren.

In ihrem Beitrag erläutern Mittag und Bölicke, was sich
durch die Einführung des indikatorengestützen
Verfahrens für stationäre Einrichtungen ändert und wie
die zentralen Eckpunkte des neuen Systems aussehen. So
werden zum Beispiel voraussichtlich zweimal im Jahr in
den Pflegeeinrichtungen qualitätsgesichert Daten über
alle Bewohner mit einem standardisierten
Erhebungsinstrument erhoben und an eine externe
Datenauswertungsstelle gesendet. Diese
Auswertungsstelle führt anschließend eine statistische
Plausibilitätsprüfung der Daten durch und berechnet die
Qualitätsindikatoren. Schließlich werden die Ergebnisse
an die Einrichtungen zurück übermittelt, die auf Basis
dieser Ergebnisse gegebenenfalls bereits einen
Verbesserungsprozess einleiten können.