Pflegemanagement

Streit um Tarifpflicht in der Altenpflege geht weiter

Mehrere Arbeitgeberverbände haben jetzt in einer weiteren Stellungnahme ihre Verfassungsbeschwerde gegen die gesetzlichen Tariftreueregelungen ergänzt.

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Foto: AdobeStock/Alexander Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe muss über die Verfassungsbeschwerde zur Tarifpflicht in der Altenpflege entscheiden.

Schon im September 2021 hatten Pflegeeinrichtungen mit Unterstützung ihrer Verbände Verfassungsbeschwerde gegen die gesetzlichen Tariftreueregelungen beim Bundesverfassungsgericht erhoben. Die aktuelle zweite Stellungnahme beschreibe den realitätsfernen und chaotischen Umsetzungsprozess und vor allem die unzumutbaren Auswirkungen auf Pflegeunternehmen, war einer Mitteilung des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAP) zu entnehmen.

Die praktische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben ist aus Sicht der Verbände eine unzumutbare Aneinanderreihung von politischen Versäumnissen und intransparenten Verfahren zu Lasten aller Pflegeeinrichtungen in Deutschland. Die beschwerdeführenden Unternehmen werden von ihren Verbänden Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB), Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) und bpa Arbeitgeberverband unterstützt.

„Die anzuwendenden gesetzlichen Regelungen und Richtlinien versetzen bisher nicht tarifgebundene Pflegeunternehmen in die Zwangslage, Tarifstrukturen verbindlich anzuwenden, die sie nicht kennen“, kritisierte Stephan Baumann, Bundesvorsitzender des VDAB. Zudem sollen sie das sogenannte „regional übliche Entgeltniveau“ auf Landesebene als verbindliche Lohnuntergrenze gegen sich gelten zu lassen, obwohl deren Datengrundlagen völlig intransparent und nicht valide seien.

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