Pflegepraxis

Suizidbeihilfe: Welche Rolle übernehmen Pflegefachpersonen?

Die niedersächsische Ethikkommission für Berufe in der Pflege hat angeregt, bei der gesetzlichen Neuregelung der Suizidbeihilfe die Rolle von Pflegefachpersonen stärker zu bedenken.

Pfleger sitzt am Bett einer pflegebedürftigen Person
Foto: Werner Krüper Eine Pflegekraft sitzt am Bett einer pflegebedürftigen Person in einer Einrichtung der stationären Altenpflege.

Die Ethikkommission erklärte am Donnerstag, dass es überwiegend Pflegefachpersonen seien, die mit dem Todeswunsch von Pflegebedürftigen zuerst konfrontiert würden. „Pflegende müssen ihre Rechte und Pflichten in diesem Bereich kennen, um im Einklang mit dem pflegerischen Ethos professionell und verantwortlich handeln zu können“, sagte Henrikje Stanze, Mitglied der Ethikkommission und Professorin für Pflegewissenschaften mit Schwerpunkt Palliative Care an der Hochschule Bremen.

Pflegerische Hilfe werde beim assistierten Suizid noch zu wenig thematisiert, mahne die Kommission. Auch die damit verbundenen ethischen Herausforderungen werden vor dem Hintergrund des professionellen Pflegeethos zu selten in den Blick genommen. Die Ethikkommission regte an, dass unter anderem geregelt werden sollte, ob die Gabe eines den Tod herbeiführenden Medikaments im Rahmen der Suizidbeihilfe von Ärzten an Pflegefachpersonen delegiert werden darf. Internationale Studien zeigten, dass eine solche Delegation in der Praxis tatsächlich stattfindet.

Deutschland muss weiter auf eine gesetzliche Neuregelung der Suizidbeihilfe warten. Keiner der beiden konkurrierenden Entwürfe hat bei einer Abstimmung am Donnerstag im Bundestag eine Mehrheit bekommen.

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