Die telefonische Pflegebegutachtung des Medizinischen Dienstes wird von den Versicherten sehr positiv bewertet, wie eine repräsentative Befragung zeigt.
Ende 2021 waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund fünf Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI).
Die Begutachtungen von Pflegebedürftigen in hessischen Alten- und Pflegeheimen durch den Medizinischen Dienst (MD) soll so weit wie möglich telefonisch und per Video erfolgen.
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