Personal
Teil-Impfpflicht: Rheinland-Pfalz will Bußgelder verhängen
Rund vier Wochen vor dem Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sind bezüglich der Umsetzung noch immer viele Fragen ungeklärt. Rheinland-Pfalz hat am Montag erste Details bekanntgegeben.

Obwohl Rheinland-Pfalz bei der Impfquote im Bereich der Altenpflege bundesweit an der Spitze liegt, verfügen bis zu 13.000 Beschäftigte nach Schätzungen der rheinland-pfälzischen Landesregierung noch nicht über den erforderlichen Impf- oder Genesenenstatus. Sie müssen mit einem Bußgeld von 500 Euro und einem Betretungsverbot für die Arbeitsstätte rechnen. Dies kündigten Gesundheitsminister Clemens Hoch und Sozialminister Alexander Schweizer am Montag an.
Betretungsverbote geplant
Für die Meldung ungeimpfter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat Rheinland-Pfalz ein web-basiertes Portal eingerichtet, das bis 1. März in zwei Modellkreisen erprobt werden soll. Die Gesundheitsämter fordern dann die ihnen gemeldeten Beschäftigten auf, die erforderlichen Nachweise vorzulegen. Dafür sind zwei Wochen vorgesehen. Wenn in der Frist der Nachweis für eine Impfung oder ein entsprechendes Attest nicht vorgelegt werden, ist in der Regel ein Bußgeld von 500 Euro fällig. Das Betretungsverbot folge dann „sehr zügig“.
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die Meldung fristgerecht durchzuführen, sonst droht auch ihnen ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro. Arbeitgeber müssen ungeimpfte Beschäftigte nicht sofort freistellen. Angesichts möglicher Personalausfälle in Alten- und Pflegeheimen sagte Schweitzer: „Wir werden das hinbekommen, aber es wird nicht einfach sein.“
Mehr als 90 Prozent der Menschen in Altenheimen geimpft
92,5 Prozent der Mitarbeitenden in Alten- und Pflegeheime waren zum Stichtag 4. Februar vollständig, also zweimal, geimpft oder genesen. Bei den Bewohnerinnen und Bewohnern liegt die Quote bei 95,1 Prozent. Nicht alle Heime der Altenpflege und Wiedereingliederung meldeten alle zwei Wochen ihre neuen Zahlen, sieben hätten sie noch nie gemeldet.
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