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Teilzeitarbeit: Recht auf gleichen Stundenlohn wie Vollzeitkräfte?
In der Frage, ob Teilzeitarbeitende und geringfügig Beschäftigte ein Recht auf den gleichen Stundenlohn haben wie ihre Vollzeit arbeitenden Kollegen, hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil Fakten geschaffen.

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