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Teilzeitarbeit: Recht auf gleichen Stundenlohn wie Vollzeitkräfte?
In der Frage, ob Teilzeitarbeitende und geringfügig Beschäftigte ein Recht auf den gleichen Stundenlohn haben wie ihre Vollzeit arbeitenden Kollegen, hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil Fakten geschaffen.
Demnach rechtfertigt das Arbeitspensum allein keine Ungleichbehandlung. Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz dürfen Teilzeitarbeitende und geringfügig Beschäftigte ohne sachlichen Grund also nicht anders behandelt werden als Vollzeitarbeitende. Das gilt auch für den Stundenlohn, erklärt Isabel Bierther, Rechtsanwältin für Medizin- und...
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