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Triage: Der Zufall soll entscheiden
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat sich in der Diskussion um die Triage für eine Zufallsentscheidung ausgesprochen, um ohne Ansehen der Person zu entscheiden.

Der aktuelle Gesetzentwurf schützt nach Ansicht des Instituts Menschen mit Behinderung und ältere Menschen nicht wirksam genug vor Diskriminierung in der Gesundheitsversorgung. „Das im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehene Kriterium der Überlebenswahrscheinlichkeit birgt die Gefahr, dass in der Praxis ungewollt unbewusste Benachteiligungen in die Zuteilungsentscheidung einfließen”, sagte Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts.
Eine Zufallsentscheidung in der Triage wäre die bessere Möglichkeit. Damit wäre das Risiko, nicht behandelt zu werden, tatsächlich und nicht nur scheinbar auf alle gleich verteilt, argumentiert Palleit.
Anfang Oktober wollen sich der Bundesrat und der Bundestag mit dem Gesetzesentwurf zur Triage befassen. Palleit fordert für dieses existenzielle Thema einen breiten parlamentarischen Diskurs. Es sei verfehlt, dieses Thema ausschließlich als Frage der Gesundheitspolitik weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit zu diskutieren.
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