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Überlastungsanzeige: Recht und Pflicht zugleich
Stetig zunehmende Arbeitsbelastungen und knappes
Personal führen zur Überforderung von Mitarbeitern. Die
Folge: Fehler und mögliche Haftungsansprüche. Um dem
vorzubeugen, sollten Überlastungen rechtzeitig
angezeigt werden.

Viele Mitarbeiter leiden unter der Verdichtung der
Arbeit oder geraten ständig an ihre Leistungs- und
Belastungsgrenzen. Das führt zu Fehlern und
unerledigten Aufgaben, was wiederum negative Folgen für
den Mitarbeiter, den Bewohner und den Arbeitgeber haben
kann. Denn schnell wird aus einer Überlastung ein
Haftungsfall, weil lebensnotwendige Medikamente nicht
gegeben oder die Abrechnungen der Pflegekosten falsch
erstellt wurden. In der aktuellen Ausgabe der
Zeitschrift Altenpflege erläutert die
Fachanwältin für Arbeits- und Medizinrecht Isabel Romy
Bierther, in welchen Situationen das Anzeigen einer
Überlastung geboten sein kann und worauf beim Stellen
einer solchen Überlastungsanzeige zu achten ist.
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