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Umstellung “im Großen und Ganzen” geglückt
Die zum Jahresbeginn angelaufene Umstellung auf ein neues Begutachtungssystem für Pflegebedürftige ist bisher weitgehend reibungslos verlaufen. Diese Ansicht vertreten sowohl der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), als auch der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS).

In vielen Gesprächen mit Verbänden, Einrichtungen vor Ort oder Pflegebedürftigen habe er den Eindruck gewonnen, dass die Umsetzung "im Großen und Ganzen ziemlich gut" funktioniere, sagte Laumann gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Allerdings bleibe es bei einer so großen Reform natürlich nicht aus, "dass es in Einzelfällen Probleme gibt". So sei ihm von einigen Bürgern berichtet worden, dass bei ihren Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zu viel Zeit vergehe, bis das Ergebnis vorliege.
Auch der MDK selbst zieht rund 100 Tage nach Start des neuen Systems eine zufriedenstellende Bilanz. "Die Resonanz bei Versicherten und Gutachtern ist positiv", so MDS-Geschäftsführer Dr. Peter Pick. Bernhard Fleer, Seniorberater Pflege beim MDS, unterstreicht diese Einschätzung. Die MDK-Gutachter hätten bestätigt, mit dem neuen Verfahren viel besser erkennen zu können, mit welchen Maßnahmen die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen erhalten und gefördert werden könne.
Die rund 2,8 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden seit dem 1. Januar 2017 in ein neues Begutachtungssystem übergeleitet. Die MDK-Mitarbeiter begutachten nun nach einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Der bemisst in erster Linie den Grad der Selbstständigkeit beziehungsweise der Unselbstständigkeit, der Zeitaufwand für die Pflege spielt nicht mehr die ausschlaggebende Rolle. Zudem bekommen Demenzkranke einen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Die drei Pflegestufen, die bis Ende vergangenen Jahres galten, wurden in fünf Pflegegrade übergeleitet.
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