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Update Wirtschaftlichkeit in Zeiten der Corona-Krise
Die aktuelle Corona-Krise wirft auch mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit und Erlössicherung Ihrer Pflegeeinrichtung viele Fragen auf. Auf www.altenheim.net finden Sie ab sofort die wichtigsten Antworten und Lösungen für stationäre Pflegeeinrichtungen. Die Rubrik wird von dem renommierten Pflegerechtsexperten Kai Tybussek betreut.

Bundestag und Bundesrat haben Ende das März COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz und das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht verabschiedet. Die Pflegeeinrichtungen sollen die durch die Pandemie bedingten Mehr-Aufwendungen oder Einnahmeausfälle über die Pflegeversicherung erstattet bekommen. Doch Details zum Verfahren sind noch klären – viele Fragen sind noch offen.
In welchem Verhältnis stehen die Ansprüche zum Rettungsschirm von KfW-Krediten und Landzuschüssen? Was sind die konkreten Voraussetzungen und Nachweispflichten? Was funktioniert die Geltendmachung und wo lauern Fallstricke und Grenzen?
Mit unserer neuen Rubrik wollen wir die wichtigsten und drängendsten Fragen zu diesem Gesetz und zu allen weiteren wirtschaftlichen Aspekten in der Corona-Krise für Sie beantworten. In Form von FAQs hat der Rechtsanwalt Kai Tybussek, geschäftsführender Partner der CURACON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Ratingen, die wichtigsten Fragen zusammengefasst und liefert praxisnahe Antworten und Lösungen – wöchentlich aktualisiert. Sie haben auch die Möglichkeit, Fragen direkt an Kai Tybussek und sein Team zu stellen – damit aus der Corona-Krise nicht auch eine finanzielle Krise für Ihr Unternehmen entsteht. Die neue Rubrik finden Sie hier.
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