Personal

Urteil: Ausländische Pflegekräfte haben Recht auf Mindestlohn

Ausländischen Pflegekräften in der 24-Stunden-Pflege steht einem aktuellen Urteil zufolge als Lohnuntergrenze der gesetzliche Mindestlohn zu.

Foto: Sebastian Duda Mindestlohnanspruch gilt laut einem Urteil auch für Bereitschaftsarbeit und auch für Pflegekräfte, die 24 Stunden am Tag sieben Tage in der Woche Menschen in ihren Privatwohnungen pflegen.

Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Donnerstag verkündeten Grundsatzurteil entschieden.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bezeichnete das Urteil in der RTL/ntv-Sendung „Frühstart“ am Freitag als „wegweisend und richtig“, berichtet der Evangelische Pressedienst (epd). „Arbeit hat eine Würde. Egal ob Sie aus Bukarest oder aus Bottrop kommen: Wenn Sie arbeiten, dann haben sie einen anständigen Lohn verdient“, so Heil.

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Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, sieht indes großen Handlungsbedarf bei der 24-Stunden-Pflege. Sie müsse zu einem Megathema der Politik werden, sagte er laut epd den Zeitungen der Funke Mediengruppe.