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Urteil: Pflichtmitgliedschaft in Pflegekammer ist rechtens

Die Pflichtmitgliedschaft in der Pflegekammer Niedersachsen verstößt nach Ansicht des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Lüneburg nicht gegen das Grundgesetz. Daran ändere auch die Beitragspflicht für die Pflegefachkräfte nichts, meinte das Gericht.

- Sandra Mehmecke, Präsidentin der Pflegekammer Niedersachsen, hat Grund zur Freude: Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat entschieden, dass die Pflichtmitgliedschaft in der Kammer rechtlich nicht zu beanstanden ist.Foto: Pflegekammer Niedersachsen

Damit scheiterten zwei Klägerinnen, die sich dagegen gewehrt hatten, der Kammer anzugehören (wir berichteten), auch in zweiter Instanz (AZ: 8LC 116/18 und 8LC 117/18). Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.

Wie zuvor bereits das Verwaltungsgericht Hannover, entschieden auch die Lüneburger Richter, das Land habe mit dem Gesetz zur Gründung der Kammer innerhalb der ihm zustehenden Gesetzgebungskompetenz gehandelt. Die Einrichtung der Pflegekammer sei vornehmlich eine politische Entscheidung, sagte Gerichtspräsident Thomas Smollich.

Das Gericht wies damit die Klage einer Geschäftsführerin eines Pflegeheimes und stellvertretenden Pflegedienstleiterin aus Burgwedel bei Hannover zurück. Aus ihrer Sicht ist das Pflegekammergesetz des Landes nicht verfassungsgemäß und eine Pflichtmitgliedschaft unverhältnismäßig. Angesichts bundesrechtlicher Vorgaben sei der Einflussbereich der Pflegekammer begrenzt, sagte ihr Anwalt Holger Jacobj. Dagegen sei der Eingriff in die Rechte der Mitglieder durch die Zwangsmitgliedschaft und damit verbundene Gebührenzahlungen erheblich.

Die zweite Klägerin, die mittlerweile in Osnabrück im Aufnahmemanagement einer Neurologie beschäftigt ist, hatte gegen die Mitgliedschaft geklagt, weil sie ihre jetzige Tätigkeit nicht als Pflegeberuf sieht. Sie sei vornehmlich in der Verwaltung tätig. Das Kammergesetz ist allerdings weit gefasst. "Allein, dass die Klägerin von Kenntnissen ihrer Ausbildungsinhalte profitieren könnte, reicht nach dem Gesetz aus", sagte Smollich. Allerdings handle es sich um einen Grenzbereich.

Die Präsidentin der Pflegekammer Niedersachsen, Sandra Mehmecke, würdigte die Urteile als Stärkung der Selbstverwaltung in der Pflege. "Das Urteil ist richtungsweisend und stärkt die Profession Pflege", so die Kammerpräsidentin, "die Pflegekammer ist angetreten, um die Situation aller beruflich Pflegenden zu verbessern." Zudem sei deutlich geworden, wie breit und facettenreich das Berufsbild einer Pflegefachkraft sei.

Der Pflegekammer gehören nach eigenen Schätzungen rund 90.000 Pflegefachkräfte an. Pflichtmitglieder sind Pflegefachkräfte mit Abschlüssen in der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Kinderkrankenpflege. Bereits seit dem Jahreswechsel gibt es teils heftige Proteste gegen die Kammer und deren Beitragspflicht. Einer Online-Petition gegen die Kammer hatten sich zuletzt rund 50.000 Menschen angeschlossen. Immer wieder tragen Pflegekräfte ihren Protest auch auf die Straße.