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Urteil zu Zwangsernährung könnte Sterbehilfe erschweren
Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Zwangsernährung dürfte nach Einschätzung der Deutschen Stiftung Patientenschutz Auswirkungen auf die Sterbehilfe-Debatte haben. Betroffene würden dadurch vor große Hürden gestellt.

Darum geht es
Ein Untersuchungshäftling mit einem mutmaßlichen Sterbewunsch hatte einen Eilantrag gegen zwangsweise Ernährung gestellt. Das Karlsruher Gericht hat diesen in einem Beschluss am Dienstag abgelehnt. Die Richter begründeten: Der Sterbewunsch des Betroffenen werde „ärztlicherseits offenbar unterschiedlich beurteilt, ohne dass schon eine fundierte psychiatrische Begutachtung vorliegt, die alle auf der Hand liegenden Besonderheiten des vorliegenden Falles erfasst und nachvollziehbar bewertet“ (Az. 2 BvQ 51/23).
Das sagen Patientenschützer
Aus Sicht von Stiftungsvorstand Eugen Brysch hat das Gericht damit in die Sterbehilfe-Debatte eingegriffen. „Der zentrale Punkt in der politischen Debatte ist die Überprüfung der Freiverantwortlichkeit des Sterbewunsches von Suizidwilligen“, erklärte er der Deutschen Presse-Agentur (dpa). „Mit dem Beschluss haben die Karlsruher Richter hohe Hürden aufgestellt.“ Sie setzten bei der Umsetzung des Sterbewunsches eine fundierte psychiatrische Begutachtung und Bewertung voraus. „Es dürfen keine Zweifel daran bestehen, ob der Suizidwillige selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu seinem Entschluss gekommen ist.“
Darum ist es politisch relevant
In Deutschland wird derzeit eine mögliche Neuregelung der Sterbehilfe debattiert. Ende Juni wurden im Bundestag drei fraktionsübergreifende Entwürfe ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht. „Ob die drei Gesetzentwürfe die strengen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes erfüllen können, ist mehr als fraglich“, erklärte Patientenschützer Brysch. Der Bundestag sei aufgefordert, sich allein darauf zu konzentrieren, den Suizidhelfer zur Einhaltung dieser strengen Maßstäbe zu verpflichten.
Passend dazu: Diskussion um assistierten Suizid in der Altenhilfe
Hintergrund der Debatte ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 2020 ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt hatte, da es das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben verletzte.
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