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Verbändeanhörung zur Pflegekammer startet im Südwesten

Die baden-württembergische Landesregierung hat den Gesetzentwurf für die Gründung einer Landespflegekammer in die Verbändeanhörung gegeben. Bis zum 1. Februar können Verbände und Organisationen den Gesetzentwurf kommentieren.

Foto: Archiv Die Pflegekammer Baden-Württemberg kommt nur, wenn sich 60 Prozent der Pflegefachpersonen im Land registrieren.

„Es wird höchste Zeit, dass die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen endlich über ihren eigenen Berufsstand mitentscheiden kann und in den Beschlussgremien mit am Tisch sitzt – und nicht mehr nur Empfängerin von Regeln ist, die andere machen“, sagte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) nach der Entscheidung des Kabinetts.

60 Prozent müssen sich registrieren

Das Gesetz sieht vor, dass der Errichtungsausschuss innerhalb von nur rund 18 Monaten 60 Prozent der der etwa 110.000 Pflegefachpersonen im Land registrieren muss. Wird dieses Ziel bis November 2024 nicht erreicht, wird die Pflegekammer nicht errichtet, ist dem Entwurf zu entnehmen.

„Es dürfte jedem klar sein, dass 18 Monate sehr kurz sind, um 60 Prozent der Pflegekräfte zu registrieren“, sagte die Vorsitzende des Landespflegerates (LPR) Baden-Württemberg, Susanne Scheck. Zudem kritisiert sie das sogenannte 60-Prozent-Quroum. „Wir sind auch für eine demokratische Legitimation der Pflegekammer“, so Scheck. Doch dazu hätte auch eine Mehrheit von 51 Prozent ausgereicht, die sich für die Kammer ausspricht und das Wahlrecht in Anspruch nimmt.

Kosten der Errichtung der Pflegekammer übernimmt das Land

„Wir blicken optimistisch ins nächste Jahr und sind uns sicher, dass es noch Nachbesserungen im Gesetzentwurf gegeben wird“, sagte Scheck. Denn auch der Austausch und das Nachjustieren gehöre zum politischen Prozess. Die Vorsitzende des LPR rechnet fest damit, dass spätestens in der zweiten Jahreshälfte 2023 der Gründungsausschuss an den Start gehen kann.

Die Kosten von 3,9 Millionen Euro für die Jahre 2023/24 übernimmt das Land. Eine darüber hinaus gehende Finanzierung der Pflegekammer wird ausgeschlossen.

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