Corona

Verbraucherschützer kritisieren Umsetzung von Besuchsregelungen

Die Verbraucherzentrale in Sachsen-Anhalt hat bemängelt, dass sich einige Alten- und Pflegeheime nicht an die geltenden Besuchsregelungen halten und den Zutritt zur Bewohnerschaft verhindern würden. Darüber berichtete die Deutsche Presse-Agentur am Montag.

Foto: Werner Krüper (Symbolfoto, vor der Pandemie aufgenommen) Die Angst vor eingeschleppten Corona-Infektionen ist in der Altenpflege groß: Auch Hygienkonzepte und Impfungen bieten keinen hundertprozentigen Schutz.

„Ich darf meine zweifach geimpfte 92-jährige Oma mit ihrem Urenkel von zwei Jahren im Pflegeheim nicht besuchen“ wird eine Anruferin zitiert. Hier lägen „eklatante Verstöße gegen geltendes Recht vor“, so die Verbraucherschützer.

Laut Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt und den darin festgehaltenen Lockerungen sind mittlerweile zehn Besucher pro Bewohner möglich – wenn diese vorher geimpft, getestet oder genesen sind.

Laut Heimaufsicht des Landesverwaltungsamtes habe es vom Januar bis Anfang August circa 70 Beschwerden zu Verstößen gegen die Besuchsregelungen gegeben. Auch bei Regelprüfungen würden diese vereinzelt festgestellt, sagte eine Sprecherin des Amtes. In der Praxis zeige sich, dass einige Pflegeeinrichtungen trotz der Lockerungen im Mai deutlich strengere Besuchsbeschränkungen anwendeten.

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Hier sei es die Aufgabe der Heimaufsicht, die Einrichtungen über die Rechtslage aufzuklären und zu den Besuchsregelungen zu beraten. Es bestünde weitestgehend die Bereitschaft, die aktuellen Besuchsregelungen anzupassen und umgehend umzusetzen.

Der Verband Deutscher Alten und Behindertenhilfe hingegen reagiert gelassen. „Dieses Problem ist uns in keinster Weise bekannt“, erklärte eine Sprecherin. Sowohl im Bund als auch im Land halte es sich dabei vermutlich um Einzelfälle. Im Ausnahmefall könne die Heimleitung auch ein zeitlich begrenztes Besuchsverbot verhängen, falls es im Haus zu einer Corona-Infektion gekommen ist. Die Eindämmungsverordnung gebe das her.

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