Personal

Verdi fordert gleiche Rechte für Kirchenbeschäftigte

Die katholische Kirche hat einen Entwurf für eine neue arbeitsrechtliche Grundordnung vorgestellt. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Verdi sieht diesen kritisch: „Der Entwurf bleibt weit hinter dem zurück, was dringend erforderlich wäre, um den rund 700 000 Beschäftigten allein bei der Caritas endlich umfassende Rechte einzuräumen“, so Sylvia Bühler vom Verdi-Bundesvorstand.

Sylvia Bühler Mitglied im ver.di-Bundesvorstand
Foto: Kay Herschelmann Die Kirche "entzieht sich ihrer Verantwortung und schwächt die Bewegung für bessere Bedingungen im Sozial- und Gesundheitswesen“, so Sylvia Bühler.

„Wir schreiben das Jahr 2022 und die Kirchenspitze will fundamentale Rechte der Beschäftigten offenbar noch immer nicht respektieren“, so Bühler. Die Aushandlung von Tarifverträgen auf Augenhöhe sei weiterhin nicht vorgesehen und auch das Grundrecht auf Streik werde den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern abgesprochen. Auch in Fragen der Glaubens- und Meinungsfreiheit könnten Beschäftigte weiterhin von ihrem Arbeitgeber sanktioniert werden – bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes. Explizit ist dieser beispielsweise vorgesehen, wenn Beschäftigte aus der katholischen Kirche austreten.

„Das kirchliche Arbeitsrecht ist längst nicht mehr zeitgemäß“, findet Bühler. „Doch statt eine Modernisierung einzuleiten, beharren die Verantwortlichen auf dem arbeitsrechtlichen Sonderweg und missbrauchen diesen sogar noch aus egoistischen Motiven.“ Noch sehr präsent sei die Blockade eines flächendeckenden Tarifvertrags für die Altenpflege durch die Arbeitgeber der Caritas. „Damit haben sich diese zum Steigbügelhalter kommerzieller Konzerne gemacht, deren Geschäftsmodell auf Niedriglöhnen und schlechten Arbeitsbedingungen basiert.“

Die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP hat die Anpassung des kirchlichen an das staatliche Arbeitsrecht erstmals im Koalitionsvertrag zum Thema gemacht. Bühler rät der Kirche dazu, aus eigener Initiative vom sogenannten „Dritten Weg“ abzukehren, bei dem Löhne und Arbeitsbedingungen „ohne Transparenz und ohne aktive Beteiligung der Beschäftigten in kircheninternen Arbeitsrechtlichen Kommissionen festgelegt werden“. Die Alternative dazu seien zwischen Gewerkschaft und Arbeitgebern auf Augenhöhe ausgehandelte Tarifverträge. „Dass das auch in kirchlichen Einrichtungen gut funktioniert, zeigen Beispiele aus der Diakonie oder der evangelischen Kirche“, so Bühler.