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„Vereinigung der Pflegenden in Bayern“ wird Wirklichkeit
Neun Monate nach dem Kabinett hat am 6. April 2017 auch der bayerische Landtag die Einrichtung einer Interessenvertretung für die Pflegekräfte beschlossen. Im Gegensatz zu Pflegekammern in anderen Bundesländern soll die Mitgliedschaft in dem bisher unter "Vereinigung der bayerischen Pflege" firmierenden Organ freiwillig sein.

Die im Rahmen der Landtagsdebatte nun in "Vereinigung der Pflegenden in Bayern" umgetaufte Organisation soll bei allen Gesetzgebungsverfahren und sonstigen Regierungsvorhaben, die die Pflege betreffen, angehört und eingebunden werden. Das Gesetz tritt am 1. Mai 2017 in Kraft. Bis zum Herbst soll ein Gründungsausschuss berufen werden.
Der Deutsche Pflegerat (DPR) und andere Berufsverbände hatten dagegen stets eine Pflegekammer mit verpflichtender Mitgliedschaft gefordert. Ursprünglich hatte auch die Staatsregierung eine Pflegekammer einrichten wollen. In einer Umfrage sprachen sich später aber nur 50 Prozent der Befragten für ein solches Organ aus.
In Bayern gibt es zurzeit rund 130.000 Pflegefachkräfte mit einer dreijährigen Ausbildung. Hinzu kommt eine statistisch nicht erfasste Anzahl von Pflegekräften mit anderen Ausbildungsberufen.
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