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VG Musikedition erhöht Gebühren für Pflegeheime

Die VG Musikedition hat zum 1. Juli die Gebühren für die jährlichen Pauschalbeträge für Senioren- und Pflegeheime erneut angepasst.

Gebühren
Foto: AdobeStock/Lothar Drechsel Aktenordner mit Geldscheinen und Münzen mit Taschenrechner

Die VG Musikedition hat zum 1. Juli die Gebühren für die jährlichen Pauschalbeträge für Vervielfältigungen in Seniorenheimen und Pflegeeinrichtungen entsprechend der Inflationsrate erneut angepasst. Das geht aus einem Schreiben der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege hervor, das bereits im Juni verschickt wurde.

So folgt beispielsweise eine Erhöhung von 76 Euro auf 81 Euro bis 49 Bewohner:innen. Die neuen Pauschalbeiträge können aus einer Übersicht auf der Homepage der VG Musikedition entnommen werden. Grundsätzlich gilt in Deutschland gemäß § 53 Abs. 4 UrhG ein Fotokopierverbot für Noten. Allerdings besteht für Senioren- und Pflegeheime die Möglichkeit, durch Abschluss eines einfachen Lizenzvertrages Vervielfältigungen von Noten (und Liedern/Liedtexten) herzustellen und zu verwenden, schreibt die VG Musikedition auf ihrer Homepage. Die jährliche Pauschalvergütung variiert je nach Größe der Einrichtung.
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