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Vor 50 Jahren: bundesweit erste staatliche Ausbildungsordnung in der Altenpflege
Vor 50 Jahren, genauer: am 10. Juli 1969, ist per Runderlass des Ministeriums für Arbeit und Soziales in Nordrhein-Westfalen die bundesweit erste staatliche Ausbildungsordnung in der Altenpflege in Kraft getreten. Die zweijährige Ausbildung umfasste 700 Stunden theoretischen Unterricht und ein 1.200 Stunden umfassendes Berufspraktikum.

Die Lehrfächer bestanden neben pflegerischen, betreuerischen und rechtlichen Themen auch aus Inhalten, die die Allgemeinbildung der Schülerinnen erweitern sollte. "Die neu geschaffene Ausbildung sollte die Altenhilfe aufwerten, um mehr Menschen für die Tätigkeit in der Altenpflege zu begeistern", sagt Dipl.-Journalist Patrick Buber aus Gevelsberg, der als hauptamtliche Lehrkraft für Pflegegeschichte an einer Pflegeschule in Hamm arbeitet und auf dies Jubiläum gestoßen ist, "nach Ansicht der Wohlfahrtsverbände sollte durch die neue Altenpflegeausbildung ein moderner sozialpflegerischer Beruf entstehen, der sich deutlich von der Krankenpflege abgrenzen sollte."
Die Altenpflege entwickelte sich somit von einer Hilfstätigkeit zu einem anerkannten Ausbildungsberuf. Bis Ende der 1970er Jahre wurde die Altenpflegeausbildung flächendeckend in der gesamten Bundesrepublik angeboten. Die Ausbildungszahlen stiegen bundesweit von rund 5.000 im Jahr 1980 auf rund 42.000 Anfang der 2000er Jahre. Ebenso veränderten sich die Inhalte in der Altenpflegeausbildung. Die anfänglich sozialpflegerische Ausrichtung verlagerte sich immer mehr hin zu pflegerisch-medizinischen Themen. Seit den 1990er Jahren gehören auch pflegewissenschaftliche Inhalte zum festen Bestandteil der Ausbildung.
Sowohl die Ausbildungsdauer als auch die theoretischen Inhalte variierten allerdings in den einzelnen Bundesländern. Ende der 1990er Jahre existierten in den 16 Bundesländern 17 unterschiedliche Ausbildungsregelungen. Mit der Verabschiedung des Altenpflegegesetzes (AltPflG) von 2003 wurde dieses uneinheitliche Niveau in der Altenpflege bundesweit angepasst. Seitdem regelt das Gesetz die Altenpflegeausbildung mit 2.100 Theoriestunden und 2.500 Praxisstunden.
Mit der Reform der Pflegeausbildung im kommenden Jahr ist die Zukunft der Altenpflegeausbildung ungewiss. Zumindest einige Jahre noch können Pflegeschüler ihre Ausbildung auch weiterhin als Altenpflegerin bzw. Altenpfleger beenden.
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