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Was die Betreuungsvisite zur Qualitätssicherung beiträgt
Ab November 2019 werden aufgrund der neuen Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und Qualitätssicherung (MuG) und der neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) vollstationär Änderungen eintreten, auf die sich die Betreuungsleitungen jetzt vorbereiten sollten.

Die Betreuungsvisite – der Besuch beim Bewohner und das zielgerichtete Gespräch mit ihm – ist laut Pflegeberaterin Annegret Miller ein wichtiges, bewohnerbezogenes Instrument, um die Qualität der Pflege und Betreuung in der stationären Altenpflege zu erfassen. Die Inhaberin der Beratungsgesellschaft exzellenz in Köln schreibt in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Aktivieren: "Die Visite gibt Aufschluss darüber, wie gut die Pflegebedürftigen versorgt und betreut sind und wo Nachbesserungsbedarf besteht." Regelmäßig eingesetzt, fungieren sie als wichtiges Planungs- und Bewertungsinstrument, um die Qualität der Betreuung zu beurteilen und zu optimieren.
Diese Visiten finden zweimal jährlich als Besuche beim Pflegebedürftigen durch die koordinierende Fachkraft der Betreuung statt. Sie erfasst, wie es dem Bewohner geht, ob er mit den Leistungen zur Sozialen Betreuung in der Pflegeeinrichtung zufrieden ist und welche Wünsche von seiner Seite hinsichtlich der Tages- und Freizeitgestaltung bestehen. Somit dienen die Betreuungsvisiten der Aktualisierung von Pflegeplanungen und einer gemeinsamen Steuerung der Maßnahmen zusammen mit dem Bewohner. Welche Leitfragen durch die Visite, führen, steht in der aktuellen Ausgabe von Aktivieren. Sie kennen die Zeitschrift noch nicht? Dann sichern Sie sich Ihr kostenloses Probeexemplar.
Buchtipp: Indikatorengestütztes Qualitätsmanagement. Vorbereiten, Einführen, Qualitätsprüfung bestehen, Michael Wipp, Ronald Richter
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