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Westerfellhaus: “Mir sträuben sich die Nackenhaare!”

Ab Juli 2021 soll es nicht nur für Pflegehilfskräfte, sondern erstmals auch für Pflegefachkräfte einen Mindestlohn geben. Vorgeschlagen sind 15 Euro. Ist das ein gutes Signal? Experten haben dazu, wie die Zeitschrift Altenpflege in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet, höchst unterschiedliche Ansichten.

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Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) hält die Entscheidung für richtig. "Wir haben stets dafür geworben, das Instrument der Mindestlöhne für eine flächendeckende Verbesserung der Bezahlung in der Pflege zu nutzen, statt einen Zwangstarif für die Branche einzuführen", sagt Bundesgeschäftsführer Thomas Knieling. Die Mindestlöhne garantierten verbindliche Untergrenzen, die in Ost wie West aufgrund des angespannten Arbeitsmarkts ohnehin überboten würden: "Diese Entwicklung beweist, dass der Markt funktioniert und aus sich selbst heraus für steigende Löhne sorgt."

Andreas Westerfellhaus ist da gänzlich anderer Ansicht. Für Pflegehilfskräfte möge der Mindestlohn ja durchaus sinnvoll sein, so der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung: "Aber es sträuben sich mir die Nackenhaare schon bei dem Gedanken an einen Mindestlohn für Pflegefachkräfte." Er frage sich, welche Botschaft das an Jugendliche sende, die heute noch die Schulbank drücken: "Kommt in die Pflege – nach der Ausbildung verdient ihr Mindestlohn?!?" Deshalb hoffe er noch auf einen Tarifvertrag der Sozialpartner, der vom Bundesarbeitsministerium auf alle Pflegeeinrichtungen erstreckt werden könne: "Nur ein flächendeckender, gegebenenfalls regional differenzierender Tarifvertrag bringt gute Gehälter bundesweit."

Die kompletten Stellungnahmen der beiden Kontrahenten lesen Sie unter der Überschrift "Ein gutes Signal?" in der aktuellen Altenpflege-Ausgabe.