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Wiederaufbereitung von Schutzmasken unter Sicherheitsauflagen möglich

Angesichts des großen Bedarfs im Gesundheitswesen sollen Schutzmasken unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise wiederverwendet werden können. Dazu seien besondere Sicherheitsauflagen einzuhalten, teilten das Gesundheits- und das Arbeitsministerium nach einer Sitzung des Krisenstabs der Bundesregierung  mit.

- Wenn nicht ausreichend persönliche Schutzausrüstung vorhanden ist, sollen mittels eines neuen Verfahrens Masken durch Erhitzen dekontaminiert werden.Foto: Adobe Stock/Tobias Seeliger

"Auf Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit ist dem Krisenstab der Bundesregierung daher ein neuartiges Wiederverwendungsverfahren von Atemschutzmasken vorgestellt worden", heißt es in einer Erklärung der beiden Ministerien. Zukünftig gebe es die Möglichkeit, im Rahmen des Verfahrens eine begrenzte Wiederaufbereitung (maximal dreimal) von Atemschutzmasken insbesondere mit Filterfunktion (FFP2 und FFP3)
durchzuführen.

Dazu seien besondere Sicherheitsauflagen einzuhalten: "Das neue Verfahren erfolgt durch das ordnungsgemäße Personifizieren, Sammeln und Dekontaminieren der Masken durch Erhitzen. Es kann in Ausnahmefällen, wenn nicht ausreichend persönliche Schutzausrüstung vorhanden ist in den Einrichtungen des Gesundheitswesens mit vorhandenen Mitteln kurzfristig umgesetzt werden, ohne das Schutzniveau zu senken".

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