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Wohngeld soll Bewohner von Pflegeheimen entlasten
Die geplante Wohngeldreform soll auch Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegheimen zugutekommen und finanzielle Entlastung bei steigenden Energiekosten bringen.

Dies sei kurzfristig und unbürokratisch eine „substanzielle Erleichterung“, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Dienstag in Berlin. Die Menschen in Pflegeeinrichtungen sollten vom Wohngeld genauso profitieren, wie die Menschen zu Hause. Die Zahl von derzeit 85.000 Wohngeldbeziehern in der stationären Altenpflege werde sich deutlich erhöhen.
Das vom Bundeskabinett am Mittwoch beschlossene Wohngeld-Plus-Gesetz regelt unter anderem, dass auch der Heimträger den Wohngeldantrag stellen darf, wenn die pflegebedürftige Person ihn damit beauftragt. Das Wohngeld wird gleichwohl an die wohngeldberechtigte Person gezahlt. Es kann auch ein vorläufiges Wohngeld gezahlt werden, wenn zur Feststellung des Wohngeldanspruchs voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist und kalr ist, dass ein berechtigter Anspruch besteht.
Da für Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen die Bruttokaltmiete als Bemessungsgrundlage des Wohngelds nicht bundeseinheitlich zur Verfügung steht, werden sie als Einpersonenhaushalt mit dem Miethöchstbetrag der jeweiligen Mietenstufe des Wohngeldgesetzes behandelt.
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Aktualisiert am 28.09.2022, 14 Uhr
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