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Zeitumstellung – Wie die Stunde Mehrarbeit vergütet wird

Die jährliche Zeitumstellung bedeutet für Nachtschichtler oft Mehrarbeit – aber wird die Extrastunde auch bezahlt? Die Regelung hängt vom Tarifvertrag ab.

Mitarbeiterin schaut auf eine Uhr
Die Mitarbeiterin einer Einrichtung der stationären Altenpflege schaut auf eine Uhr. Foto: Werner Krüper

In der Nacht vom 26. auf den 27. Oktober wird die Uhr um eine Stunde zurückgestellt. Für Beschäftigte im Nachtdienst bedeutet das oft Mehrarbeit. Ob diese aber vergütet wird, hängt vom Tarifvertrag oder vom Arbeitsvertrag ab, berichtet das Fachportal Haufe.de. Gibt es keine klaren Vereinbarungen, kann der Arbeitgeber bei durchgehenden Schichtsystemen eine Überstunde verlangen, um Schichtlücken zu vermeiden (Bundesarbeitsgericht, Az.: 7 AZR 276/83).

Ob Überstunden vergütet werden, hängt ebenfalls vom Tarifvertrag ab. In Tarifverträgen, die eine feste Wochenarbeitszeit vorsehen, ist bei Überschreitung der Wochenarbeitszeit die Mehrarbeitsstunde in der Regel als Überstunde zu vergüten. Alternativ kann sie auch einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden. Fehlt jedoch eine vertragliche Regelung, ist laut Haufe.de zu prüfen, ob die Mehrarbeit den Umständen nach zu vergüten ist – was in der Regel der Fall ist.

Ist eine bestimmte Anzahl von Überstunden bereits durch das Monatsentgelt abgegolten, entfällt eine zusätzliche Vergütung. Wenn die Uhr im Frühjahr vorgestellt wird, entfällt die Stunde ohne Nacharbeit.

Passend dazu: Informieren Sie sich im Rechtsupdate auf dem Altenpflegekongress über den Umgang mit den arbeitsrechtlichen Anforderungen an den Personaleinsatz. Zum Programm und Anmeldung…