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„Meilenstein“: Pflegekammer NRW verabschiedet Berufsordnung

Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen hat die erste Berufsordnung für Pflegefachpersonen verabschiedet. Mit dieser Ordnung sollen professionell Pflegende eine verbindliche Grundlage erhalten, die ihre Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten klar definiert.

Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen hat die erste Berufsordnung für Pflegefachpersonen verabschiedet. Mit dieser Ordnung sollen professionell Pflegende eine verbindliche Grundlage erhalten, die ihre Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten klar definiert. Foto: BG Pflege

„Die Verabschiedung dieser Berufsordnung war längst überfällig“, sagt Leah Dörr, Vorstandsmitglied der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen und Ressortverantwortliche für den Bereich Berufsfeldentwicklung. Sie sei ein starkes Zeichen für die Selbstbestimmung und Professionalität des Berufsstandes. Die Verabschiedung sei ein „Meilenstein“, heißt es vonseiten der Kammer. Was es schon seit Jahren für Ärztinnen und Ärzte sowie andere Berufsfelder gebe, sei demnach nun auch in der Pflege Realität geworden.

Betonung der Eigenverantwortung

Die neue Berufsordnung gebe Pflegefachpersonen Orientierung und Sicherheit im Berufsalltag, teilt die Kammer mit. Sie diene als ethisch-fachlicher Kompass und kläre, was gute Pflege ausmacht. Besonders betont werde die Eigenverantwortung: Pflegefachpersonen hätten das Recht, auf Basis ihrer fachlichen Expertise, Entscheidungen zu treffen und gegebenenfalls auch ärztliche Anweisungen zu hinterfragen oder abzulehnen.

„Benötigte Abgrenzung zu anderen Arbeiten“

Die Berufsordnung biete Pflegefachpersonen endlich „ein Papier“, das sie im Ernstfall zücken könnten, um zu sagen „dafür bin ich aber laut meiner Berufsordnung verpflichtet“, so so Leah Dörr. Und weiter: „Sie macht unsere Verantwortung sichtbar und schützt zugleich unsere beruflichen Grenzen. Außerdem beinhaltet sie die schon lange benötigte Abgrenzung zu anderen Arbeiten bei beispielsweise dem Pfortendienst oder anderen berufsfremden Verrichtungen.“

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