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Bayern reformiert Pflegeheimaufsicht und bündelt Prüfzuständigkeiten
Bayern will die Aufsicht über Pflegeheime neu ordnen. Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach (CSU) kündigte eine klare Aufgabenverteilung und weniger Bürokratie an. Ziel sei eine wirksamere Kontrolle ohne Qualitätsverlust.
Bayern wird die Aufsicht über die Pflegeheime reformieren. Darauf hat Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach am Freitag hingewiesen. Sie betonte: „Mit der neuen Struktur wird mehr Klarheit bei den Zuständigkeiten geschaffen und der Informationsaustausch verbessert.“
Regelprüfungen beim Medizinischen Dienst
Künftig sollen die jährlichen Regelprüfungen beim Medizinischen Dienst gebündelt werden. Die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) bleiben für anlassbezogene ordnungsrechtliche Prüfungen zuständig. Ihr Beratungsansatz werde dabei deutlich gestärkt.
Fachstellen bleiben Ansprechpartner vor Ort
Bislang führten sowohl der Medizinische Dienst als auch die Fachstellen jährliche Regelprüfungen durch. Die Fachstellen bleiben zentrale Ansprechpartner vor Ort und sollen Pflegeheime stärker beraten und begleiten. Bei Beschwerden oder Hinweisen auf mögliche Versorgungsdefizite können sie weiterhin kurzfristig prüfen und reagieren.
Gesetzesänderung und Modellprojekte
Grundlage der Reform sind Modellprojekte mit dem Medizinischen Dienst, der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassen, den Bezirksregierungen und den Fachstellen. Die geplante stärkere Verzahnung und der Abbau von Doppelprüfungen sollen durch eine Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) vorangetrieben werden. Gerlach unterstrich: „Qualitätssicherung und Entbürokratisierung sind kein Widerspruch.“
Auf Grundlage der Modellprojekte und ihrer Bewertungen unter Einbindung der relevanten Akteure sollen nun konkrete Regelungsansätze ausgearbeitet und eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht werden.
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