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AOK Nordost deckt Gesetzeslücke bei Personal-Geldern auf
Pflegeheimbetreiber können überschüssige Personal-Gelder legal als Gewinn behalten. Die AOK Nordost fordert Gesetzesänderungen, um Rückzahlungen zu ermöglichen.
Pflegeheimbetreiber, die weniger Personal anstellen als vereinbart, werden finanziell kaum belangt. Das kritisiert die AOK Nordost gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband. Laut Jens Kreutzer, Fachbereichsleiter Pflege der AOK Nordost, liegt das Problem in einer Gesetzeslücke.
Kassen, Sozialhilfeträger und Heimbetreiber verhandeln vorab die Kosten für Pflegeplätze. Danach richten sich die Eigenanteile der Bewohner. Ob das Geld tatsächlich für Personal ausgegeben wurde, wird selten überprüft. Überschüsse dürfen laut Elftem Sozialgesetzbuch als Gewinn einbehalten werden.
Zwar können Kassen bei nachgewiesenem Personalmangel Leistungskürzungen verlangen. Doch alle Beteiligten müssen zustimmen – sonst entscheidet eine Schiedsstelle. In der Praxis passiert das selten, da das Verfahren aufwändig und bürokratisch ist.
Die AOK Nordost fordert schnellere und rechtssicherere Vergütungskürzungen. Das Bundesgesundheitsministerium sieht hingegen keinen Änderungsbedarf. Theoretisch könnten Versorgungsverträge gekündigt werden – praktisch ist das wegen Platzmangels unmöglich.
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