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AGVP macht drei Vorschläge zur Finanzierung der Pflege
Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) fordert angesichts gestiegener Kosten einen Pflegegipfel. Drei Vorschläge sollen helfen, die Pflege der Zukunft zu finanzieren.

„Der Kostendruck für die Pflegeanbieter ist enorm. Die Beschäftigten in der Altenpflege haben es verdient, für ihre wichtige Arbeit angemessen bezahlt zu werden“, sagte AGVP-Präsident Thomas Greiner. Aber niemand in der Bundesregierung schere sich darum, wie das alles bezahlt werden soll. „Stattdessen tut man so, als gäbe es eine Art Flatrate, mit der finanziell alles abgedeckt ist. Die gibt es aber nicht“, so Greiner. Am Ende müssten die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen bezahlen. Greiner befürchtet Kostensteigerungen von 550 bis zu 1.100 Euro pro Monat.
Der AGVP hat für einen Pflegegipfel drei Vorschläge entwickelt, um die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen zu entlasten.
Medizinische Behandlungspflege über Krankenkassen finanzieren
Bei Pflegebedürftigen, die zuhause und ambulant gepflegt werden, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die medizinische Behandlungspflege. Pflegebedürftige in Alten- und Pflegeheimen müssen die Kosten über den Eigenanteil selbst finanzieren. Wenn man hier eine gleiche Regelung für alle schafft und auch bei der stationären Pflege die Krankenkassen einbezieht, könnten Pflegebedürftige um etwa 350 bis 400 Euro monatlich entlastet werden.
Ausbildung über die Pflegekassen finanzieren
Die Ausbildungskosten in den Pflegeeinrichtungen werden derzeit auf die Pflegebedürftigen umgewälzt – bei Pflegebedürftigen in der stationären Pflege macht das laut BARMER-Pflegereport 2020 derzeit etwa 67 Euro im Monat aus. Wenn die Pflegekassen diese Kosten übernehmen, werden die Pflegebedürftigen und ihre Familien entlastet.
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Bundesländer müssen Investitionspflichten nachkommen
Die Bundesländer sind gesetzlich verpflichtet, die dank Pflegeversicherung eingesparten Gelder in der Sozialhilfe für Investitionen in die Pflegeeinrichtungen zu verwenden, tun dies aber nur zum Teil. Fünf Milliarden Euro werden eingespart, nur 800 Millionen fließen in die Investitionsförderung. Die darüber hinaus gehenden Investitionskosten werden derzeit auf die Pflegebedürftigen umgelegt – eine weitere Belastung, die nicht nötig wäre, wenn die Bundesländer endlich ihren gesetzlichen Investitionspflichten nachkommen würden. Hier sind Entlastungen von 300 Euro (Sachsen-Anhalt) bis 567 Euro (Hamburg) für die Pflegebedürftigen möglich.
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