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Ausbildung zur Pflegeassistenz: Diskussion über die Berufsbezeichnung
Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz spricht sich gegen die Berufsbezeichnung „Pflegefachassistent: in“ für die 18-monatige Ausbildung aus. Der Gesetzesentwurf zur Einführung bundeseinheitlicher Ausbildungsstandards wird dennoch ausdrücklich befürwortet.
Die im gemeinsamen Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Gesundheitsministeriums (BMG) verwendete Bezeichnung „Pflegefachassistent: in“ sei nicht angemessen, wie die Pflegekammer jetzt mitteilte. Der Begriff „Pflegefachassistent: in“ lasse sich sprachlich nicht deutlich genug von dem der „Pflegefachperson“ abgrenzen, erläutert Andrea Bergsträßer, Vizepräsidentin der Landespflegekammer. Zur Differenzierung der unterschiedlichen Qualifikationen, die mit der dreijährigen Pflegefachkraftausbildung und der 18-monatigen Assistenzausbildung einhergehen, fordert Bergsträßer die Bezeichnung „Pflegeassistenz“. So soll weitere Verwirrung vermieden werden.
Eine Ausbildung zur Pflegeassistenz ermöglicht es den Absolvent: innen, die Pflegefachpersonen sowohl in der stationären als auch in der ambulanten Pflege zu unterstützen. Durch bundeseinheitliche Standards und leichtere Zugangsbedingungen würden gute Voraussetzungen geschaffen, um mehr Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen. Langfristig könne so die Pflegequalität in Deutschland sichergestellt werden.
Passend dazu: Pflegeassistenz: Diskussion um die Ausbildungsdauer
Eine Antwort auf “Ausbildung zur Pflegeassistenz: Diskussion über die Berufsbezeichnung”
Diskussion über die Berufsbezeichnung?
Das ist so müßig, es gibt die Personalbemessung und dort ist es klar definiert:
Assistenzkraft (QN1)
Pflegehelfer (QN2)
Pflegeassistenz (QN3)
Pflegefachkraft (QN4)
… gern geschehen und nichts zu danken!!!
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