Recht

Baden-Württemberg: Ohne Test kein Zutritt

Das Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung angepasst: Demnach dürfen Besucher Pflegeheime nur dann betreten, wenn sie einen negativen Antigentest vorlegen und eine FFP2-Maske (oder eine Schutzmaske mit vergleichbarem Standard) tragen. Das geht aus einem Schreiben des Sozialministeriums hervor, das der Fachzeitschrift Altenpflege vorliegt.

In Baden-Württemberg müssen externe Besucher einen Antigen-Schnelltest vorlegen, der maximal 48 Stunden alt ist, oder einen PCR-Test der letzten 72 Stunden. Foto: AdobeStock/malek

Die neue Corona-Verordnung ist seit dem 11.02. in Kraft. Laut Pflegeberaterin Sabine Hindrichs sei damit allerdings nicht geregelt, dass die Testpflicht bei den Einrichtungen liege: „Das bedeutet, dass Einrichtungen zwar Tests anbieten können – aber durchaus auch verlangen können, dass sich Besucher selbst um Tests kümmern“.

Parallel werde aber an einer Bundesstrategie gearbeitet, die vorsehe, Pflegeeinrichtungen bei den Testungen personell zu unterstützen, so Hindrichs.

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