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Bessere Bezahlung in der Altenpflege: Spahn macht Ernst

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wird konkret: Ab 1. Juli 2022 sollen Versorgungsverträge nur noch mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden dürfen, die nach Tarifverträgen oder tarifähnlich bezahlen. Pflegebedürftige sollen nach Spahns Plänen sogar schon ab Juli dieses Jahres durch Zuschläge von steigenden Zuzahlungen entlastet werden.

Foto: BMG/Schinkel Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will noch vor der Bundestagswahl Verbesserungen in der Altenpflege durchsetzen.

Der Eigenanteil für die reine Pflege soll damit im zweiten Jahr im Heim um 25 Prozent sinken, im dritten Jahr um 50 Prozent und ab dem vierten Jahr um 75 Prozent. Das geht aus einer Formulierungshilfe des Ressorts für das Parlament hervor, die der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt. Geplant ist, die neuen Vorschriften für die Altenpflege kurzfristig an das schon in den Bundestag eingebrachte „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ anzukoppeln.

Zuerst berichteten die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) und die Zeitungen der Funke-Mediengruppe darüber. Von Juli 2022 an „dürfen Pflegeeinrichtungen nur zugelassen sein, wenn sie bezüglich der Entlohnung der Beschäftigten im Pflege- und Betreuungsbereich entweder selbst einen Tarifvertrag oder Haustarifvertrag abgeschlossen haben oder an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden sind“, heißt es in Spahns neuem Entwurf, der nach Angaben der FAZ kurzfristig im Bundestag beraten und beschlossen werden soll.

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Zur Gegenfinanzierung soll laut dpa der Zuschlag für Kinderlose beim Pflegebeitrag um 0,1 Punkte angehoben werden. Er liegt bisher bei 0,25 Prozentpunkten. Rentenbeiträge für Pflegepersonen – also etwa pflegende Angehörige – sollen statt von der Pflegeversicherung aus Bundesmitteln gezahlt werden.