Recht

Brysch will gesetzliche Haftungsregeln für Pflegeheime

Angesichts mutmaßlich schwerer Vernachlässigungen von Heimbewohnerinnen und -bewohnern im oberbayerischen Schliersee hat Eugen Brysch, Vorstand der Stiftung Patientenschutz, “gesetzliche Haftungsregelungen” gefordert. Anders als bei Produkten, für die der Hersteller die Mangelfreiheit beweisen müsse, gebe es dies für Pflegeleistungen in Deutschland nicht, sagte Brysch am Samstag. Es fehle ein Dienstleistungshaftpflichtgesetz.

Foto: Deutsche Stiftung Patientenschutz
Foto: Deutsche Stiftung Patientenschutz Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, fordert eine Haftungspflicht für Pflegeheim-Betreiber, um die Sicherheit der Bewohner und Bewohnerinnen zu erhöhen.

Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hatte angekündigt, die Kontrollmechanismen im Freistaat auf den Prüfstand zu stellen. Das Gesundheits- und Pflegeministerium prüfe, „ob weitere Verbesserungen am derzeitigen Kontroll- und Bewertungssystem erforderlich sind“, sagte Holetschek am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in München.

In einem Seniorenheim in Schliersee sollen Bewohnerinnen und Bewohner massiv vernachlässigt worden sein. Die Behörden ermitteln derzeit wegen des Verdachts auf Körperverletzungsdelikte an 88 Personen. In der Seniorenresidenz habe es verwahrloste und unterernährte Menschen gegeben. Nun wird untersucht, wer für die Zustände verantwortlich ist. Der italienische Heimbetreiber bestreitet die Vorwürfe jedoch. Auch 17 Todesfälle würden untersucht.

Brysch kritisierte , dass das Heim trotz der massiven Vorwürfe nicht geschlossen wurde. Es müsse “schon viel passieren, bis die Heimaufsichten in den Kommunen mit Teil- und Komplettschließungen drohen”, sagte der Patientenschützer.