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Bundeskabinett beschließt Gesetz für bessere Löhne
Das Bundeskabinett hat ein Gesetz für bessere Löhne in der Pflege beschlossen. Es billigte am heutigen 19. Juni in Berlin einen Entwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), der den Weg für einen branchenweit gültigen Tarifvertrag freimacht.

Mit dem Gesetz soll außerdem die Pflegemindestlohnkommission gestärkt werden. Sie soll eine dauerhafte Einrichtung werden. Das Ziel sind Mindestlöhne für Fachkräfte und eine Angleichung der Bezahlung in Ost- und West-Deutschland. Die Pflegemindestlohnkommission soll künftig nach Hilfs- und Fachkräften differenzierte Mindestlöhne erarbeiten können. Für die Pflegebranche gibt es bereits eine Lohnuntergrenze von 11,05 Euro pro Stunde im Westen und 10,55 Euro im Osten, die Niedrigstlöhne bei Fachkräften aber nicht verhindert.
Gegen den Gesetzentwurf gibt es Widerstand der privaten Anbieter in der Pflege. Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, warf Heil vor, die grundgesetzliche Tarifautonomie einschränken zu wollen. Der neue Arbeitgeberverband, der mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (verdi) Tarifverhandlungen führen will, repräsentiere die Akteure der Branche nicht.
Auch der Arbeitgeberverband des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa-Arbeitgeberverband) ging mit der Entscheidung hart ins Gericht. Die Bundesregierung betreibe "Klientelpolitik" und lege "ein rechtlich verwegenes AWO-Verdi-Gesetz vor, mit dem die Balken unseres 70-jährigen Grundgesetzes zum Quietschen gebracht werden", so Verbandspräsident Rainer Brüderle.
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