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Bundesländer informieren mangelhaft über Pflegequalität

Nur wenige Bundesländer informieren nach einer Studie der Bertelsmann Stiftung transparent über die Qualität von Pflegeeinrichtungen. Das Projekt “Weisse Liste” fordert, alle relevanten Daten wie Prüfberichte im Internet zu veröffentlichen.

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Foto: AdobeStock/Thomas Reimer Gutes oder schlechtes Pflegeheim? Diese Frage ist in vielen Bundesländern gar nicht leicht zu beantworten.

Lediglich in sechs Ländern sind wichtige Informationen zu Pflegeeinrichtungen für Pflegebedürftige und Angehörige einsehbar, wie aus einer Bestandsaufnahme der Bertelsmann Stiftung hervorgeht. Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Claudia Moll (SPD) forderte die Bundesländer auf, hier dringend nachzubessern. „Pflegebedürftige müssen sich darauf verlassen können, dass sie gute Pflege erhalten“, sagte sie. Es könne nicht sein, dass Heimaufsichten wüssten, dass in manchen Einrichtungen die Pflegequalität nicht stimme, aber Pflegebedürftige dies nicht erführen.

Nur vier Länder informieren transparent über Pflegequalität

Lediglich Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen veröffentlichten die Ergebnisse so, dass sie allgemein verfügbar seien. In Baden-Württemberg und Hessen müssten die Prüfergebnisse zumindest durch die Pflegeheime selbst veröffentlicht werden. Diese Daten seien allerdings aktuell nur in den Einrichtungen direkt einsehbar und damit für Verbraucher nur eingeschränkt zugänglich.

In zehn von 16 Ländern erführen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nichts darüber, ob in einem Heim zum Beispiel Personal fehle oder schwerwiegende Mängel zu beanstanden seien, stellte die Bertelsmann Stiftung fest. Auch welche Einrichtungen gut aufgestellt seien, sei für Interessierte oft nicht nachzuvollziehen. Diese Informationen würden jedoch allen Bundesländern vorliegen, weil sie Teil der Prüfergebnisse der für die Heimaufsicht zuständigen Behörden seien. Besonders gravierend sei, dass einige Länder die Daten bisher nicht veröffentlichten, obwohl die jeweiligen Landesgesetze dies vorschrieben.

Flickenteppich an Regelungen erschwert Vergleiche

Gründe für den Mangel an Transparenz seien entweder, dass es eine entsprechende landesrechtliche Regelung gar nicht gebe, oder dass vorhandene Gesetze nicht in die Praxis umgesetzt würden, hieß es. So sei in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen und im Saarland eine Veröffentlichung der Prüfergebnisse nicht vorgesehen. In Bayern, Brandenburg, Bremen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gebe es zwar Gesetze, die eine Veröffentlichung erlaubten, diese würden jedoch aus unterschiedlichen Gründen nicht umgesetzt.

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