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Bundestag debattiert über Neuregelung der Sterbehilfe

Mehr als zwei Jahre nach einem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe hat der Bundestag über deren Zukunft debattiert.

Bundestag debattiert über Sterbehilfe
Foto: epd/Werner Krüper Das Thema Sterben ist in der Altenpflege jeden Tag präsent: Ein Bewohner eines Pflegeheims liegt im Sterben.

In der Debatte ging es am Mittwoch darum, ob es eine neue gesetzliche Regelung geben soll – und gegebenenfalls welche. Die Caritas forderte im Vorfeld eine verbesserte Suizidprävention – gerade auch für ältere Menschen. Der Tod gehört in der Altenpflege dazu. Immer wieder äußern Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen den Wunsch, Sterben zu wollen. Dr. Christian Schmidt, Vorsitzender des Diözesancaritasverbandes, lehnte auf einem Symposium zum Thema „Der eigene Tod als letzter Ausweg“ den assistierten Suizid für Einrichtungen und Dienste der Caritas ab.

Es gibt bisher drei parlamentarische Initiativen zum Umgang mit der Sterbehilfe.

Recht auf selbstbestimmtes Sterben schützen

Die Grünen-Abgeordnete Renate Künast erläuterte, das Parlament könne die Situation unverändert belassen. „Die Frage ist, ob wir das wollen.“ Künast hatte mit der Grünen-Abgeordneten Katja Keul Eckpunkte für ein „Gesetz zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben“ vorgelegt. Es gehe darum, Betroffenen mit klaren Kriterien einen Zugang zu bestimmten Betäubungsmitteln zu schaffen, hieß es bei der Vorlage. Vor der Abgabe tödlicher Mittel sei eine verpflichtende Beratung angemessen und verhältnismäßig.

Der SPD-Abgeordnete Helge Lindh warb für eine Neuregelung außerhalb des Strafrechts. Einen entsprechenden Entwurf hatte Lindh gemeinsam mit einer Abgeordneten-Gruppe vorgelegt. Die Gruppe betrachte das Thema aus der Perspektive der Betroffenen und derjenigen, die helfen wollten – nicht der bestehenden Sterbehilfevereine. Die Neuregelung soll „das Recht auf einen selbstbestimmten Tod legislativ absichern und klarstellen, dass die Hilfe zur Selbsttötung straffrei möglich ist“, wie es im Entwurf heißt. Vorgesehen ist ein breites Beratungsangebot. Ärzte solle Arzneimittel zum Zweck der Selbsttötung dann verschreiben dürfen, wenn sie «von der Dauerhaftigkeit und inneren Festigkeit des Sterbewunsches» ausgehen.

Geschäftsmäßige Förderung der Selbstötung soll grundsätzlich strafbar sein

Nach dem Entwurf einer Abgeordnetengruppe um Lars Castellucci (SPD) und Benjamin Strasser (FDP) soll die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung grundsätzlich unter Strafe gestellt werden – aber mit einer Ausnahme für Volljährige: Um die freie Entscheidung ohne inneren und äußeren Druck festzustellen, sollen in der Regel zwei Untersuchungen durch einen Facharzt oder eine Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie im Abstand von drei Monaten und eine umfassende ergebnisoffene Beratung vorgegeben werden. Zentral sei, Hilfe und Unterstützung im Leben anzubieten.

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