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Caritas-Arbeitgeberseite lehnt allgemeinverbindliche Tarifverträge ab
Die Caritas-Arbeitgeberseite begrüßt die seit 1. September geltende Tarifbindung in der Altenpflege, lehnt aber die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen weiterhin ab.

Die mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) eingeführte Tarifbindung schaffe einen guten Anreiz für alle Arbeitgeber in der Pflegebranche, mit den Löhnen nachzuziehen. Der mit dem GVWG gesetzte Rahmen belebe den Wettbewerb in der Altenpflege und erhöht bereits die Nachfrage nach Tarifverträgen, ist einer Mitteilung der Dienstgeberseite der Caritas vom Donnerstag zu entnehmen.
Die Caritas-Dienstgeber bewerten deshalb positiv, dass die Politik mit dem GVWG den nötigen Rahmen für Tarifverträge gesetzt hat und dass keine Top-down-Verordnung, etwa durch eine Allgemeinverbindlicherklärung, einzelnen Tarifvertragsparteien unflexible Vorgaben aufzwängt.
„Wir wissen und betonen schon seit Langem, dass mit dem GVWG unter Wahrung der Tarifautonomie der Wettbewerb tariflicher Regelungen gestärkt und die Tarifbindung gefördert wird“, sagte Norbert Altmann, Sprecher der Caritas-Dienstgeber. Die Caritas-Dienstgeber seien überzeugt, dass das GVWG weiterhin positiv auf die Tariflandschaft wirken wird, weil es auch zu einer Aufwertung des Pflegeberufs insgesamt führt.
Die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas hatte es im Februar 2021 abgelehnt, dem Antrag auf eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrags für Beschäftigte der Altenpflege zuzustimmen.
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