Personal

Caritas: Betretungsverbote gegenüber Ungeimpften wären fatal

Betretungsverbote als Folge der einrichtungsbezogenen Impfpflicht könnten dazu führen, dass Pflegeeinrichtungen ihre Dienste nicht mehr ausreichend besetzen können.

England kippt Impfpflicht in der Pflege
Foto: AdobeStock/PhotoSG Seit 15. März gilt für Beschäftigte in der Altenpflege eine einrichtungsbezogene Imfppflicht.

Eine solche Entscheidung von Gesundheitsämtern gegenüber ungeimpften Beschäftigten wäre fatal. Darauf machte die Caritas Rottenburg-Stuttgart am Dienstag in einer Erklärung aufmerksam.

„Unsere Einrichtungen und Dienste schaffen es jetzt gerade so, die Dienstpläne mit den Urlaubsplänen in Einklang zu bringen“, so Boris Strehle und Prof. Dr. Wolfgang Wasel, Sprecher des Netzwerk Alter und Pflege der Caritas. Betretungsverbote brächten „bittere Lücken in der Dienstplanung“ mit sich. Eine Versorgung der älteren Menschen sei dann nicht mehr zu gewährleisten.

Erschöpfung bei den Pflegekräften und auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht hätten dazu geführt, dass Mitarbeitende gekündigt haben. „All dies wirkt zusammen und macht es schwierig, mit einem verlässlichen Bestand an Mitarbeitenden zu planen“, so die Netzwerksprecher. „Sollten Betretungsverbote ausgesprochen werden, wissen wir nicht mehr, woher wir das Personal nehmen sollen.“

Passend dazu: Impflicht für Beschäftigte in der Altenpflege ist verfassungsgemäß