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Diakonische Arbeitgeber fordern kaum noch Kirchenmitgliedschaft – Ausnahmen bleiben

Bei Diakonie und Caritas zählen christliche Werte, aber nicht mehr zwingend die Kirchenmitgliedschaft – ein Kurswechsel, der auch verschiedene Entwicklungen widerspiegelt.

Buntes Team
Foto: AdobeStock/Robert Kneschke (Symbolbild).

„Die Kirchenmitgliedschaft wird von uns ausdrücklich begrüßt, denn sie ist Ausdruck einer von christlichen Werten geprägten Haltung“, sagt Elke Eckardt, Geschäftsführerin der Evangelischen Heimstiftung in Stuttgart. „Sie ist aber keine Voraussetzung für Menschen, die bei uns arbeiten.“ Ähnlich hätten sich auf Anfrage mehrere große Diakonieträger geäußert, so eine Meldung des Evangelischen Pressedienstes (epd). Stattdessen sei nur für einen Bruchteil von oft mehreren Tausend Stellen die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche Einstellungsbedingung.

Religiöses Selbstbestimmungsrecht der Kirchen

Das sei laut epd deshalb bemerkenswert, weil erst vor wenigen Wochen das Bundesverfassungsgericht das religiöse Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und der Diakonie gestärkt habe (AZ: 2 BvR 934/19). Damit habe die Verfassungsbeschwerde des evangelischen Werks für Diakonie und Entwicklung Erfolg gehabt.

Derweil habe die Realität den jahrelangen Rechtsstreit über den nun in Karlsruhe entschiedenen Fall aber längst überholt. Wohl auch, so heißt es beim epd, weil viele Unternehmen bei Diakonie und Caritas beim strikten Festhalten an der Kirchenmitgliedschaft massive Probleme hätten, ihre freien Stellen zu besetzen. Denn viele Zuwanderer, die im sozialen Bereich tätig seien, gehörten anderen Religionen an.

Loyalitätsrichtlinie der EKD als Einstellungsrahmen

Die Diakonie Himmelsthür verlange demnach nach eigenen Angaben nur noch für die wenigsten Stellen eine Kirchenzugehörigkeit: für den Vorstand, die Geschäftsführungen sowie die Mitglieder des Teams diakonisches Profil. „Das sind rund 25 Personen im Verhältnis zu rund 3.500 Mitarbeitenden, beides im Unternehmensverbund mit sieben Tochtergesellschaften“, sagte Sprecherin Ute Quednow dem epd.

Neu sei das nicht: Die Einstellungspraxis habe sich schon vor rund zehn Jahren geändert, als die deutschen Gerichte immer wieder deutlich gemacht hätten, dass es für eine Kirchenmitgliedschaft bei Mitarbeitenden mehr inhaltliche Gründe geben müsse als die Mitarbeit bei einem diakonischen Träger an sich. Quednow: „Seitdem unterschreibt jede und jeder neue Mitarbeitende, dass er oder sie sich loyal den Werten der Diakonie Himmelsthür gegenüber verhält, die exemplarisch im Leitbild beschrieben sind.“

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