Personal
DPR: Pflegereform muss schnellstmöglich kommen
Der Tarifvertrag Altenpflege kann Stand jetzt nicht als allgemeinverbindlich erklärt werden. Das Scheitern des Vorhabens, den von Verdi und der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) abgeschlossenen Tarifvertrag Altenpflege als allgemeinverbindlich erklären zu lassen, sei bedauerlich und zugleich zwiespältig, sagte Christine Vogler, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR).

Einerseits sei es ein wichtiges Anliegen der Konzertierten Aktion Pflege, die Gehälter der Profession Pflege zu verbessern. Zumindest für Pflegefachpersonen in prekären Arbeitsverhältnissen wäre dies eine Verbesserung gewesen. Andererseits könne zum derzeitigen Stand nicht garantiert werden, dass derzeit bessere Gehälter nicht doch auf die im Tarifvertrag Altenpflege ausgehandelten Mindestlöhne angepasst worden wären.
“Das ist ganz bestimmt nicht das, was wir und die Profession Pflege wollen. Ob Mindestlöhne und Mindestarbeitsbedingungen, wie sie der Tarifvertrag Altenpflege vorgesehen hat, angemessen sind, ist zu diskutieren. Ziel muss ein Einstiegsgehalt für Pflegefachpersonen in Höhe von 4.000 Euro sein. Davon war das Vertragswerk weit entfernt”, so Vogler.
Vorgelegt werden müsse schnellstmöglich eine Pflegereform, die zum einen die vollständige Refinanzierung höherer Gehälter gesamtgesellschaftlich akzeptabel absichere und dabei die finanzielle Mehrbelastung der Menschen mit Pflegebedarf vermeide. Zum anderen müsse die Auszahlung der Leistungen der Pflegeversicherung daran gekoppelt werden, ob Pflegeheime und Pflegedienste ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tarifgerecht bezahlen. Jetzt müsse noch vor der Bundestagswahl gehandelt werden, mahnt die DPR-Vize-Präsidentin.
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