Recht
Gericht stärkt Rechte Behinderter in Pflegeheimen
Behinderte Menschen in Pflegeheimen müssen nicht zwingend in eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung wechseln. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) am Dienstag in Celle in einem Eilverfahren entschieden. Die Autonomie, Eigenverantwortung und Selbstbestimmung behinderter Menschen hätten Vorrang vor vermeintlich besseren Hilfsangeboten.

Im dem Eilverfahren ging es um einen 52-jährigen schwerbehinderten und pflegebedürftigen Mann, der seit Februar 2019 in einem Pflegeheim im Harz lebt. Das zuständige Sozialamt des Ennepe-Ruhr-Kreises hatte dem Mann im Oktober 2020 mitgeteilt, dass eine Betreuung in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung bei seinen Einschränkungen geeigneter sei.
Das Amt stellte die Unterstützung für die nicht durch sein Einkommen gedeckten Heimkosten ein. Der Mann fühlt sich dem Gericht zufolge in der bisherigen Einrichtung jedoch gut versorgt und lehnt einen Wechsel ab. Allerdings kann er sich das Heim nicht leisten. Ohne die finanzielle Hilfe durch das Sozialamt droht die Kündigung des Heimplatzes.
Da der Pflegebedarf derzeit gedeckt werde, entschied das Gericht, habe er vorläufig weiterhin Anspruch auf Übernahme der ungedeckten Heimkosten. Mit der Verweigerung der Unterstützung habe das Sozialamt unzulässig Druck ausgeübt.
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