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Hamburg: Neue „Allgemeinverfügung zum Schutz Pflegebedürftiger“
Die hamburgische Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz hat eine neue "Allgemeinverfügung zum Schutz pflegebedürftiger und behinderter Menschen vor dem Coronavirus in Hamburg" veröffentlicht. Darin hält die Behörde alle neuen Regelungen fest, die die Altenpflege während der Corona-Pandemie zu beachten hat.

Dazu zählen unter anderem Hygieneregeln, eine Reduzierung des Kontakts zwischen Pflegekräften untereinander sowie mit pflegebedürftigen Personen auf ein Minimum sowie das Verhalten im Falle einer vermuteten Infektion.
Auch müssen sowohl stationäre als auch ambulante Pflege nun täglich beziehungsweise so häufig wie möglich (ambulant, bei weniger als einem Einsatz pro Tag) die Körpertemperatur der pflegebedürftigen Person messen sowie Covid-19-typische Symptome abfragen. Dieser Punkt stieß bei Pflegediensten in den sozialen Medien auf Kritik, da er eine große Mehrbelastung darstelle.
Bei Zuwiderhandlung droht die Stadt mit Geldbußen von bis zu 25.000 Euro. Die Allgemeinverfügung soll vorerst bis zum 30. April 2020 gelten.
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