Ausbildung
Höhere Anforderungen für Ausbildungsbetriebe in Hamburg
Hamburgs Sozialbehörde plant, die Anforderungen für Ausbildungsbetriebe in der Pflege zu erhöhen. Pflegeeinrichtungen in Hamburg sollen künftig über zwei Praxisanleitende verfügen, um ausbilden zu können.

Bislang gilt in Hamburg wie bundesweit mindestens eine Praxisanleiterin respektive ein Praxisanleiter als Mindestvoraussetzung für die Ausbildung. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) in Hamburg kritisierte das Vorhaben, die Mindestanforderungen auf zwei Praxisanleitende zu erhöhen. „Händeringend werden Pflegefachkräfte gesucht, über breit angelegte Kampagnen wird um Auszubildende geworben und gleichzeitig werden in Hamburg kleine Pflegeeinrichtungen an der Ausbildung verhindert“, warnt der Verband.
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Im Pflegeberufegesetz ist bundesweit geregelt, dass jeder Ausbildungsbetrieb zehn Prozent der Ausbildungszeit seiner Schülerinnen und Schüler durch Praxisanleitende begleiten lassen muss. Aus Sicht des bpa geht die Sozialbehörde ohne sachlichen Grund und ohne eigene Zuständigkeit über diese Anforderung hinaus. Das erschwere es Pflegediensten und Heimen, in die Ausbildung einzusteigen. Ausreichend viele Praxisanleitende hierfür seien in Hamburg überhaupt nicht vorhanden, vermutet der bpa.
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Auch in der Verordnung vorgesehene mögliche Kooperationen könnten daran aus Sicht des bpa wenig ändern. „Der Plan stellt zusätzliche Hürden für neue und auch bestehende Ausbildungsbetriebe auf“, mahnte der bpa-Landesvorsitzende Frank Wagner an. Der ohnehin schon schleppende Start der generalistischen Pflegeausbildung werde damit weiter gebremst. 2020 sind in Hamburg 510 Menschen in die Pflegefachausbildung gestartet, während es im Vorjahr noch 536 waren. Wagner befürchte, dass sich dieser Abwärtstrend weiter bestätige.
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