Recht

Impfschwindel wird nicht bestraft

Das Vordrängeln in der Impfreihenfolge zu Beginn der Impfkampagne ist kein Betrugsfall, sondern eher eine moralische Frage. Das sagte die zuständige Staatsanwaltschaft zu einem Impfschwindel in einem Oberpfälzer Pflegeheim und stellte die Ermittlungen ein.

Foto: Fotolia/whyframeshot Als der Impfstoff gegen Covid-19 noch knapp war, haben sich einige Personen unberechtigterweise vorgedrängelt, um eine Schutzimpfung früher zu bekommen.

In dem Altenheim bekamen im Januar zu Beginn der Corona-Impfkampagne 20 Angehörige von Beschäftigten eine Impfung, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt noch kein Recht auf eine Schutzimpfung hatten. Der Schwindel war aufgefallen, weil das Impfteam nachträglich viele identische Familiennamen bei den Geimpften feststellte.

Das Landratsamt Schwandorf teilte am Donnerstag mit, dass die Heimaufsicht von ordnungsrechtlichen Maßnahmen absehe. Ein Beschäftigungsverbot für den Leiter des Pflegeheims sei unverhältnismäßig. Nach Angaben der Behörde hatte das Leitungspersonal bei der Untersuchung des Falls widersprüchliche Angaben gemacht. Weil alle Pflegebedürftigen geimpft worden seien, hätten Heimbewohner durch die unzulässigen Impfungen keine Nachteile gehabt.

Der Impfschwindel war kein Einzelfall. Als der Impfstoff zu Beginn des Jahres noch knapp war, gab es immer wieder Fälle, bei denen sich nicht berechtigte Personen bei Impfungen vorgedrängelt haben, darunter auch Kommunalpolitikerinnen und -politiker.

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