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Kabinett bringt Reform des Pflegestudiums auf den Weg
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung beschlossen. Danach sollen Studierende in der Pflege zukünftig für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung erhalten.

Die Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung soll in das bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung integriert werden. Dabei wird die hochschulische Pflegeausbildung als duales Studium ausgestaltet und künftig auch ein Ausbildungsvertrag vorgesehen.
Den Ausbildungsvertrag schließen die Studierenden dann mit dem jeweiligen Träger der praktischen Ausbildung ab. Daran gibt es auch Kritik. Den Universitäten werde damit ohne Not die Verantwortung entzogen, kritisierte etwa Thomas Fischer, Professor an der Evangelischen Hochschule Dresden.
Viele Investitionen der Hochschulen in den letzten Jahren würden entwertet und zunichte gemacht. Profilbuldung und Einbindung kleiner Träger wird schwerer.
Studierende werden als 'Arbeitnehmer' den Verwertungsinteressen der Träger ausgesetzt— Thomas Fischer (@ProfessorPflege) April 11, 2023
Für bereits Studierende sollen Übergangsvorschriften sicherstellen, dass diejenigen, die auf Grundlage der bisherigen Regelungen eine hochschulische Pflegeausbildung begonnen haben, für die verbleibende Studienzeit ebenfalls eine Ausbildungsvergütung erhalten, ohne dass ihr Studium neu organisiert werden muss.
Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss es nun zunächst in den Bundestag eingebracht werden.
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