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Mehr Besuchsmöglichkeiten in Brandenburg und Thüringen

Für den Besuch von Pflegeheimen gilt in Brandenburg ab sofort keine Begrenzung der Personenzahl wegen der Corona-Pandemie mehr. Besucher müssen allerdings weiter den Mindestabstand und die Hygieneregeln einhalten. Seit Mitte Juni konnten Bewohner täglich von bis zu zwei Gästen besucht werden, davor war nur ein Besucher möglich.

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Pflegeheime in Zeiten von Corona: Die Bundesländer Brandenburg und Thüringen haben die Besuchsregelungen weiter gelockert.

Foto: AdobeStock/Satjawat

"Nach mehreren kleinen Ausbrüchen ist es in den vergangenen Wochen gelungen, dass die Infektionszahlen in den Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen derzeit bei Null liegen", sagte Gesundheitsstaatssekretär Michael Ranft in Potsdam. Er bat Besucher, sich mit dem jeweiligen Haus in Verbindung zu setzen, um sich über die individuellen Regelungen vor Ort zu informieren. Die Einrichtungen sind verantwortlich für eine Steuerung der Besuche, den Schutz von Bewohnern und Personal sowie die Einhaltung der Hygieneregeln.

Auch Thüringen hat die Besuchsregeln in Pflegeheimen ab sofort gelockert, bleibt aber hinter den Brandenburger Vereinbarungen zurück. Bewohner von Pflegeheimen dürfen in Thüringen fortan mehr Besuch empfangen als bisher. Nun sind zwei Besuche pro Betroffenen täglich möglich, für bis zu zwei Stunden. Bisher war nur ein Besuch für bis zu einer Stunde erlaubt.