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Neuer Tarifvertrag für BRK-Mitarbeiter

Das Bayerische Rote Kreuz (BRK) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (verdi) haben sich am 21. Juli nach jahrelangen zähen Verhandlungen auf einen neuen Manteltarifvertrag geeinigt. Die Einigung muss nach der Sommerpause noch durch die großen Tarifkommissionen der beiden Partner bestätigt werden.

- Hat mit der Gewerkschaft einen neuen Manteltarifvertrag für die Beschäftigten des Bayerischen Roten Kreuzes ausgehandelt: BRK-Landesgeschäftsführer Leonhard Stärk.Foto: BRK

Neben dem Manteltarifvertrag beinhaltet die Einigung eine neue Eingruppierungsordnung für alle im BRK tätigen Berufsgruppen sowie Eckpunkte eines Überleitungstarifvertrages. Hinzu kommen Ergänzungen des Entgeltrahmen-Tarifvertrages, der unter anderem die Zulagen für besondere Aufgaben regelt. Auch für die lange überaus strittig verhandelten Themen wie Arbeitszeiten, Pausenzeiten und Schichtplanungen in Rettungsdienst und Altenpflege konnten tragfähige Ergebnisse erzielt werden.

Konkret sollen die Tarife der über 23.000 BRK-Beschäftigten bis zum Jahr 2020 an die Gehälter im öffentlichen Dienst (TVöD) angeglichen werden. In einem ersten Schritt habe man vereinbart, die Mitarbeiter schon mal in die entsprechenden Gehaltsgruppen einzuordnen. Das sei der erste Schritt für die Totalangleichung an den öffentlichen Dienst, sagte Leonhard Stärk, BRK-Verhandlungsführer und -Landesgeschäftsführer.

Die BRK-Kreis- und -Bezirksverbände unterhalten in Bayern 143 stationäre und teilstationäre Einrichtungen zum Wohnen, zur Pflege und zur Betreuung von Senioren.